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Wer ist eprimo:
eprimo gehört zur E.ON Energie Deutschland GmbH und bietet Ökostrom und Ökogas an.
- Konstant günstige Energie
- Über 1,5 Millionen zufriedene Kunden
- Grundversorgung in Südhessen
In 3 Schritten wechseln:
- Daten
eingeben - Tarif
berechnen - Auftrag
ausfüllen
Alles andere übernehmen wir für Sie!
Haben Sie Fragen?
Alle Preise inklusive aller Steuern und gesetzlichen Abgaben.
Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet.
Die aktuell gültige EEG-Umlage ist in den Preisen enthalten.
Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der eprimo GmbH.
Zu der Strom GVV.
Übersicht der Preisbestandteile
Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der eprimo GmbH.
Haben Sie sich für das Produkt eprimo.Klar entschieden, gelten neben den AGB zusätzlich die AGB Ergänzung eprimo.Klar der eprimo GmbH, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzbestimmungen sowie die Widerrufsbelehrung der Discovergy GmbH.
Vertragslaufzeiten
Das Produkt eprimo.Klar umfasst 2 selbstständige Verträge, Ihren Ökostromvertrag mit der eprimo GmbH und den gesonderten Messstellenvertrag mit der Discovergy GmbH zum Betrieb des Smart Meter.
Der Strombelieferungsvertrag mit eprimo hat eine Vertragslaufzeit bis zum genannten Datum bzw. der genannten Monate ab Belieferungsbeginn.
Der Messstellenvertrag mit der Discovergy GmbH hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und beginnt mit dem Einbau des Smart Meter.
Die Vertragslaufzeit beider Verträge verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate,
wenn diese (beide oder einzeln) nicht gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner fristgemäß zum Ende der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 16.2 und 16.5 der AGB von eprimo für Ihren Stromtarif bzw. Ziff. 6.1 und 6.4 der AGB von Discovergy für Ihren Messstellenvertrag gekündigt werden.
Preisgarantie
Während der vertraglich vereinbarten Laufzeit der eprimo-Preisgarantie ist eine Preisänderung ausgeschlossen.
Von der Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer und etwaige Preisänderungen, die die
Energiesteuer und die künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung,
Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Belastungen oder
Entlastungen (vgl. Ziffer 6.4) betreffen. Etwaige Preisänderungen erfolgen in dem in Ziffer 6.2 und / oder 6.4
beschriebenen Verfahren. Bei einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 6.3.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit bis zum genannten Datum bzw. der genannten Monate ab Belieferungsbeginn.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgemäß zum
Ende der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 16.2 und 16.5 der AGB Strom / Gas gekündigt wird. Sieht Ihr gewählter
Tarif keine Vertragslaufzeit vor, gilt folgendes: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Ziffer 15.1 der
AGB Strom / Gas. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gemäß
Ziffer 16.1 und 16.5 der AGB kündbar.
Bonus
PrimaKlima-Bonus
Den „PrimaKlima-Bonus“ erhalten Sie nach 365 Tagen Belieferung durch eprimo.
Voraussetzung ist, dass Sie ab dem ersten Belieferungstag ununterbrochen 365 Tage Energie von eprimo bezogen
haben. Ein bereits ausgezahlter Bonus kann bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ggf. zurückgefordert
werden (vgl. Ziffer 5.4 der AGB).
Sofortbonus
Den „Sofortbonus“ erhalten Sie, soweit Sie ab dem ersten Belieferungstag ununterbrochen 365 Tage Energie von
eprimo bezogen haben. Dieser wird Ihnen im Voraus bereits nach 35 Tagen Belieferung überwiesen. Ein bereits
ausgezahlter Bonus kann bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ggf. zurückgefordert werden (vgl. Ziffer 5.4
der
AGB).
Treuebonus
Den „Treuebonus“ erhalten Sie, soweit sich Ihr Vertrag nach der ersten Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 15.2 der
AGB verlängert und Sie nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit weiter ununterbrochen von eprimo mit Energie
beliefert werden. Dieser wird nach der individuell vereinbarten Zeit, also 395 oder 720 Tagen, und einer
durchgängigen Belieferung durch eprimo auf Ihr Konto überwiesen. Sollten die Voraussetzungen aus einem von
Ihnen zu vertretenden Grund nicht erfüllt werden, entfällt der Anspruch auf den Bonus. Der Anspruch auf den
Treuebonus bleibt bestehen, sofern Sie den Vertrag vorzeitig in Ausübung eines Ihnen zustehenden Rechts
(z.B. Sonderkündigungsrecht) beenden.
Treuebonus
Den „Treuebonus“ erhalten Sie, soweit sich Ihr Vertrag nach der ersten Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 15.2 der
AGB verlängert und Sie nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit weiter ununterbrochen von eprimo mit Energie
beliefert werden. Dieser wird nach der individuell vereinbarten Zeit, also 395 oder 720 Tagen, und einer
durchgängigen Belieferung durch eprimo auf Ihr Konto überwiesen. Sollten die Voraussetzungen aus einem von
Ihnen zu vertretenden Grund nicht erfüllt werden, entfällt der Anspruch auf den Bonus. Der Anspruch auf den
Treuebonus bleibt bestehen, sofern Sie den Vertrag vorzeitig in Ausübung eines Ihnen zustehenden Rechts
(z.B. Sonderkündigungsrecht) beenden.
Superfairpreisgarantie
Solange Sie „Gas“ im eprimo Superfair-Tarif beziehen, gilt die Superfairpreisgarantie. Während dieser Preisgarantie wird eprimo keine Preisanpassung vornehmen. Die Superfairpreisgarantie umfasst Vertriebs- und Abrechnungskosten. Ausgenommen von der Superfairpreisgarantie sind Anpassungen der eprimo-Beschaffungskosten für Gas, sowie Anpassungen des von eprimo nicht beeinflussbaren Teil des Gaspreises, soweit er Netzentgelte und Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, Steuern, Abgaben und Umlagen erfasst sowie bei etwaiger Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung oder den Verbrauch Gas betreffende Belastungen. Das Angebot gilt nur für Neukunden.
Zählerbetrieb
Bei dem Produkt eprimo.Klar schließen Sie neben dem Strombelieferungsvertrages mit uns auch einen gesonderten Messstellenvertrag mit unserem Partner Discovergy ab.
eprimo übernimmt die laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb des Smart Meters während Sie eprimo.Klar Kunde sind. Die Kündigung des Strombelieferungsvertrages lässt den Messstellenvertrag unberührt.
Dieser muss ebenfalls gekündigt werden, wenn der Messstellenbetrieb durch Discovergy nicht fortgesetzt werden soll. Die Kündigung muss gegenüber Discovergy erfolgen,
entweder durch Sie oder durch uns, wenn Sie uns entsprechend informieren. Setzen Sie den Messstellenvertrag mit Discovergy nach der Laufzeit des Strombelieferungsvertrages fort,
wird Ihnen Discovergy die für den Messstellenbetrieb anfallenden Kosten als Ihr Messstellenbetreiber unmittelbar in Rechnung stellen.
E-Roller Bundle Tarif
Ladekosten für rund 250 Kilometer pro Monat geschenkt! Bei Abschluss dieses E-Roller Bundle Tarifs in Verbindung mit dem Kauf eines E-Rollers werden Dir dafür jeden Monat 8,5 kWh gutgeschrieben, die Dir von Deinem Gesamtbetrag in der Jahresrechnung (je nach Lieferungsbeginn: Jahresrechnung nach 12 Monaten oder am Ende des Jahres) abgezogen werden. Das sind 3.000 freie Kilometer pro Jahr für Dich! Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Rollers, laut Herstellerangaben (Mehr Infos über die Berechnung findest Du auf der Seite).
Preisgarantie
Je nach gewähltem Tarif wird eprimo - abgesehen von der mit Ihnen vereinbarten 2. Preisstufe - innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums keine Preisanpassung vornehmen. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen aufgrund von Änderungen der Umsatzsteuer sowie bei etwaiger Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung oder den Verbrauch den Verbrauch elektrischer Energie bzw. Gas betreffende Belastungen (siehe hierzu Ziffer 6.2 und 6.4 der AGB).
Jahrespreis
Sie zahlen für die Strombelieferung in der vereinbarten Vertragslaufzeit einen festen Preis. Es handelt sich hierbei einen Komplettpreis für den an Sie gelieferten Ökostrom inkl. der in Ziffer 4.2 der AGB benannten Preisbestandteile.
Preisgarantie
Während der vertraglich vereinbarten Laufzeit der eprimo-Preisgarantie ist eine Preisänderung ausgeschlossen.
Von der Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer und etwaige Preisänderungen,
die die Stromsteuer und die künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung,
Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom betreffende Belastungen oder
Entlastungen (vgl. Ziffer 6.4) betreffen. Etwaige Preisänderungen erfolgen in dem in Ziffer 6.2 und / oder 6.4
beschriebenen Verfahren. Bei einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 6.3.
Superfairpreisgarantie
Solange Sie „Strom“ im eprimo Superfair-Tarif beziehen, gilt die Superfairpreisgarantie. Während dieser Preisgarantie wird eprimo keine Preisanpassung vornehmen. Die Superfairpreisgarantie umfasst Vertriebs- und Abrechnungskosten. Ausgenommen von der Superfairpreisgarantie sind Anpassungen der eprimo-Beschaffungskosten für Strom, sowie Anpassungen des von eprimo nicht beeinflussbaren Teil des Strompreises, soweit er Netzentgelte und Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, Steuern, Abgaben und Umlagen erfasst sowie bei etwaiger Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung oder den Verbrauch elektrischer Energie betreffende Belastungen. Das Angebot gilt nur für Neukunden.
Rabatt
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Monatliche Rechnung
Ab dem Einbau des Smart Meters erstellt eprimo kostenfrei eine monatliche Rechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauches.
Die monatliche Rechnung ist in elektronischer Form im Kundenportal einsehbar.
Bis zum Einbau des Smart Meters zahlen Sie wie gewohnt einen regelmäßigen Abschlag.
iPad Air
Mit Abschluss Ihres Wechsels zu eprimo einer Belieferung von 24 Monaten erhalten Sie 4 Wochen nach Vertragsbestätigung ein iPad Air mit Wi-Fi und 16 GB in Silber. Wird der Liefervertrag vor Ablauf von 24 Monaten Belieferung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, beendet, insbesondere nach Ziffer 4 Absatz 2 oder Ziffer 5 der AGB, verpflichten Sie sich zur Zahlung von 10 € für jeden Monat der Restlieferzeit.
Kostenübernahme Zählereinbau
eprimo übernimmt Kosten des Zählereinbaus bis zu einer Höhe von 150 €. Darüber hinausgehende Kosten aufgrund zusätzlichem Montageaufwands sind von Ihnen zu tragen.
Die Kostenübernahme deckt mindestens die folgenden Kosten ab:
- Bereitstellung Smart Meter
- Bereitstellung "Power Line" Adapter
- An- & Abfahrtskosten Monteure
- Ausbau alter Zähler & ggf. Rückversand an den vorherigen Messstellenbetreiber
- Komplettmontage neuer Zähler sofern Anlage einem ausreichenden technischen Stand entspricht
- Inbetriebnahme & Test
Bonus
Sofortbonus
Den „Sofortbonus“ erhalten Sie, soweit Sie ab dem ersten Belieferungstag ununterbrochen 365 Tage Energie von
eprimo bezogen haben. Dieser wird Ihnen im Voraus bereits nach 35 Tagen Belieferung überwiesen. Ein bereits
ausgezahlter Bonus kann bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ggf. zurückgefordert werden (vgl. Ziffer 5.4
der
AGB).
Preisgarantie für Treueprodukte
Bis zum genannten Datum bzw. innerhalb der genannten Monate ab Belieferungsbeginn wird eprimo keine Preisanpassung vornehmen.
Ausgenommen hiervon sind Anpassungen aufgrund von Änderungen der Umsatz- und Energiesteuer sowie bei etwaiger Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung oder den Verbrauch von Gas betreffende Belastungen (vgl. Ziffer 6.2 und 6.3 der AGB).
Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit bis zum genannten Datum bzw. der genannten Monate ab Belieferungsbeginn.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgemäß zum
Ende der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 16.2 und 16.5 der AGB Strom / Gas gekündigt wird. Sieht Ihr gewählter
Tarif keine Vertragslaufzeit vor, gilt folgendes: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Ziffer 15.1 der
AGB Strom / Gas. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gemäß
Ziffer 16.1 und 16.5 der AGB kündbar.
Jahrespreis
Sie zahlen für die Strombelieferung in der vereinbarten Vertragslaufzeit einen festen Preis. Es handelt sich hierbei einen Komplettpreis für den an Sie gelieferten Ökostrom inkl. der in Ziffer 4.2 der AGB benannten Preisbestandteile.
Preisgarantie
Je nach gewähltem Tarif wird eprimo innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums keine Preisanpassung vornehmen. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen aufgrund von Änderungen der Umsatzsteuer und der Strom- bzw. Energiesteuer sowie bei etwaiger Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung oder den Verbrauch elektrischer Energie bzw. Gas betreffende Belastungen (siehe hierzu Ziffer 6.2 und 6.4 der AGB).