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Warum beinhaltet mein Abschlagsplan weniger als 12 Monate, obwohl ich meinen Vertrag für ein Jahr abgeschlossen habe?
In Ihrem Begrüßungsschreiben führen wir die Anzahl und die Termine Ihrer Abschläge bis zur ersten Jahresrechnung auf. Diese erste Rechnung muss nicht zwingend nach 365 Tagen bei Ihnen eintreffen, da wir uns nach dem Ablesezeitpunkt Ihres örtlichen Netzbetreibers richten. Es kann passieren, dass Sie Ihre Jahresrechnung bereits nach wenigen Monaten erhalten – und dementsprechend auch weniger als zwölf Abschläge in Ihren Unterlagen angezeigt werden. In dieser Rechnung können wir mit der Ablesung des Netzbetreibers Ihren Verbrauch für zwölf weitere Monate berechnen und passen Ihren Abschlag dementsprechend an. Ein neuer Abschlagsplan liegt der Rechnung bei.
Die Laufzeit Ihres eprimo-Vertrags ändert sich dadurch nicht.
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