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Was ist die Ersatzversorgung?
In der Ersatzversorgung wird Ihre Energielieferung durch den örtlichen Grundversorger sichergestellt - sofern sich kein Lieferant für eine Belieferung angemeldet hat oder es aufgrund von Fristen zu Verzögerungen beim Wechsel kommt. Der Grundversorger ist hierzu gesetzlich nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet.
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