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Muss ich den Energieversorger des Vormieters angeben, wenn ich in eine neue Wohnung einziehe?
Nein. Bei einem Neueinzug benötigen wir keine Angabe zum vorigen Energieversorger. Im Auftragsformular können Sie angeben, wie lange Sie schon dort wohnen: Länger als fünf Wochen, kürzer als fünf Wochen oder Sie ziehen erst noch dorthin um. Nur wenn Sie länger als fünf Wochen dort wohnen, benötigen wir Ihren vorigen Energieversorger und die bisherige Kundennummer. Sind Sie vor mehr als fünf Wochen eingezogen und haben sich noch keinen Energieversorger ausgesucht, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger mit Strom oder Gas beliefert.
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