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Könnte ich durch den Wechsel des Versorgers ohne Energie dastehen?

Nein. Eine Energieversorgungslücke kann durch einen Wechsel nicht entstehen. Während der Übergangszeit besteht für den örtlichen Grundversorger nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung, Sie mit Energie zu versorgen. Der Grundversorger wird sich in dem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.